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| 29.12.0212
Bezirksamtsleiter soll
Polizeipräsident werden:
CDU fordert transparentes Verfahren
Der sich abzeichnende Wechsel des Bezirksamtsleiters Wolfgang
Kopitzsch in
Hamburg-Nord nach nur ca. 2 1/2 Jahren Amtsdauer in die Innenbehörde
stellt
die Nachfolgefrage im Bezirk.
Hierzu Dr. Andreas Schott, CDU-Fraktionsvorsitzender:
"Die SPD will dieses wichtige Amt offenbar vor der nächsten
Bezirksversammlungswahl
2014, bei der die Mehrheit verloren gehen könnte, langfristig neu
besetzen.
Sie nimmt dabei in Kauf, dass das Amt in schwieriger Zeit mit großen
Herausforderungen u. a. beim Thema Wohnungsbau oder bei den
Einsparverpflichtungen
zeitweise eine Vakanz an der Spitze hat. Die CDU-Fraktion fordert
ein transparentes Verfahren für die Klärung der Nachfolge. Eine
Versorgung
von SPD-Parteifreunden wie in Harburg darf sich nicht wiederholen."
Für
Rückfragen:
Dr. Andreas Schott: 0173-6438064
CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord
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29.12.2011
Bevorstehende Ablösung des
Polizeipräsidenten
SPD setzt „Bereinigung“ der Hamburger Verwaltung fort
Zu den sich verdichtenden Anzeichen, dass der Innensenator im Januar
den
Polizeipräsidenten entlassen will, erklärte Kai Voet van
Vormizeele,
innenpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion:
„Sollten sich diese Berichte als zutreffend erweisen, setzt die SPD
ihre Linie der
Ablösung von Beamten, die nicht das sozialdemokratische Parteibuch
haben rücksichtslos fort.
Mit Werner Jantosch müsste einer der letzten höheren Beamten gehen,
bei denen nicht die
Parteikarriere zählte, sondern die berufliche Qualifikation. Die
jetzt genannten Gründe sind
fadenscheinig und zum Teil ehrenrührig.
Hamburg braucht einen Polizeipräsidenten der operative
Leitungserfahrung als Polizist mitbringt. Angesichts einer
zunehmenden Verschärfung der Probleme im Bereich der inneren
Sicherheit in
Hamburg (z.B. Explosion der Zahl der Autobrände um mehr als 70 %
unter Innensenator Neumann) brauchen wir fachlich qualifizierte
Beamte und keine Parteiversorgungsposten.
Ehemalige Ausbildungsleiter mögen vielleicht die Polizei kennen,
haben aber keinerlei Erfahrung
als Polizist. Damit würde der Innensenator zu der unseligen
sozialdemokratischen Tradition
zurückkehren, den Sessel des Polizeipräsidenten mit einem
Parteigänger zu besetzen."
CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
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06.12.2011

CDU- Hamburg bestätigt:
Alkoholkonsumverbot in Bussen und Bahnen bleibt.
Der CDU-Parteitag hat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, das
seit September geltende
Verbot des Alkoholkonsums in Bussen und Bahnen beizubehalten.
Hintergrund:
Seit September gilt ein Alkoholkonsumverbot in Hamburgs Bussen und
Bahnen. Es gibt allerdings Bestrebungen, die Aufhebung der Regelung
zu erwirken. Mit der gleichsam plakativen wie irreführenden
Überschrift „Gegen Bevormundung im HVV - Für das Feierabendbier“
setzen sich seit dem 13.09.2011 einige Personen per Volksinitiative
dafür ein, Alkoholkonsum im ÖPNV zuzulassen.
Die CDU ist der Auffassung:
- Niemand wird durch die Regelung gehindert, ein „Feierabendbier“ zu
konsumieren. Der Konsum eines
Feierabendbieres oder sonstiger alkoholischer Getränke setzt nicht
den Konsum in öffentlichen
Verkehrsmitteln voraus.
- Das Konsumverbot ist eine eindeutige Regelung, die Rechtsklarheit
und damit Rechtssicherheit schafft.
- Das Bedenken, es gebe kein Personal für die Durchsetzung des
Verbotes, verfängt nicht. 550
Sicherheitskräfte sind im Einsatz, die sich um die Einhaltung
kümmern.
- Auch die Metropolen New York, Paris und London haben gute
Erfahrungen mit entsprechenden
Regelungen gemacht, gleiches gilt für Stuttgart und Frankfurt.
Richard Seelmaecker, CDU-Kreisvorstand Nord:
„Das Alkoholkonsumverbot muss bleiben, weil es dazu beiträgt,
Belästigungen in Bussen und Bahnen zu reduzieren. Es hilft außerdem,
Pöbeleien und Kontrollverlust sowie Enthemmung einzugrenzen. Es
verbessert Sicherheit und Sauberkeit und trägt dazu bei,
Geruchsbelästigungen zu reduzieren.
Die vom Landesvorsitzenden der Jungen Liberalen Hamburg geäußerte
popu-listische Auffassung, das Verbot „…bestrafe u.a. Arbeiter, die
auf dem Heimweg ihr Bier trinken…“ (Interview in der Zeitung „Bild“
vom 16.9.2011), geht fehl. Mit der Regelung wird weder bestraft noch
die persönliche Freiheit eingeschränkt, sondern vielmehr die
persönliche Freiheit derjenigen Fahrgäste geschützt, die kein
Alkohol in Bus und Bahn konsumieren. Die Vorteile überwiegen daher
bei weitem. Im übrigen hat Hamburg weit wichtigere Probleme als
falsch verstandene Liberalität.“
Für Rückfragen erreichen Sie Richard Seelmaecker unter der Rufnummer
0172 9712700.
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06.12.2011
Blamage für den SPD Senat – Die
Unterbringung der Sicherungsverwahrten
in Jenfeld wird zur Luftnummer!
Viviane Spethmann, rechtspolitische Sprecherin, und
Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher, zum heutigen
Bekanntwerden, dass die entlassenen Sicherungsverwahrten die vom
Senat für sie vorgesehene Unterkunft in Jenfeld nicht beziehen
werden:
„Das großspurig angekündigte „Konzept“ des Senates zur Unterbringung
von Sicherungsverwahrten nach ihrer Entlassung wurde – wie schon das
Konzept zur Neustrukturierung im Strafvollzug – wieder einmal mit
der heißen Nadel gestrickt. Nach der Ankündigung, dass die
betreffenden Sicherungsverwahrten nicht in die vorgesehene
Unterkunft in Jenfeld ziehen wollen, steht der Senat mit leeren
Händen da. Jetzt stellen sich erst recht die Fragen:
- Wo werden die zu entlassenen Sicherungsverwahrten wohnen?
- Wie wird die Polizei die Überwachung gewährleisten können?
Auf dies und vieles weitere lässt der Senat Antworten vermissen. Die
CDU hat den Senat seit dem entscheidenden
Bundesverfassungsgerichtsurteil im Mai 2011 immer wieder mit dem
Antrag zur Sicherungsverwahrung, Drs. 20/ 623 aufgefordert, endlich
Antworten zu liefern. Auf Betreiben der SPD-Fraktion hängt dieser
Antrag bis heute im Justizausschuss und wurde nicht entschieden.
Dieser nachlässige Umgang und die Verzögerungstaktik sind mehr als
unangebracht.“
CDU-Bürgerschaftsfraktion Hamburg
Schmiedestraße 2
D-20095, Hamburg
Tel.: 040-42831-1381 |
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